Nicht immer wird die gesamte Planung einer Gartenanlage
notwendig. Es ist jederzeit möglich einzelne Teilleistungen, etwa die Erstellung eines
Pflanzplanes oder die Überplanung eines Gartenteils, zu
beauftragen.
h e r m a n n s
landschaftsarchitektur/umweltplanung steht Ihnen auch hier für eine individuelle
Beratung oder Betreuung zur Verfügung.
Die angebotenen Leistungen
umfassen dabei alle Leistungsphasen des §15 der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieuere (HOAI). Es können auf Wunsch also
zusätzlich zu den Leistungen der Angebote 1 bis 3 auch eine Ausführungsplanung inkl.
aller notwendigen Detailzeichnungen und eine vollständige Leistungsbeschreibung erstellt werden. Hierdurch
können
vergleichbare Angebote von den ausführenden Fachfirmen eingeholt
werden, was in der Regel zu einer deutlichen Kosteneinsparung
führt. Bei der Wahl des richtigen Gartenbaubetriebes und/oder Lieferanten werden
Sie unabhängig beraten. Eine ständige Kontrolle während der Bauphase gewährleistet Ihnen eine hohe Qualität der Pflanzen, der
Materialien sowie der ausgeführten Arbeiten. Eine kontinuierliche Kostenkontrolle bis hin zur
Rechnungsprüfung sichert Ihnen den Überblick über die Budgetierung und die
Kosten bis zum Abschluss des Projektes.
Gerne berate ich Sie,
welche Leistungen für Sie auf dem Weg zu Ihrem Gartentraum
interessant sein können.
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Detail aus einer Ausführungsplanung:
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